Die 10-Punkte-Checkliste für die Anmeldung Ihres Neuwagens

Der nächste große Schritt nach dem Erwerb Ihres neuen Wagens ist die Zulassung. Diese dient in Deutschland der Sicherstellung, dass alle im Verkehr befindlichen Fahrzeuge für diesen geeignet sind und entstehende Schäden von einer Haftpflichtversicherung gedeckt werden. Damit die Zulassung reibungslos funktioniert, sind im Vorfeld einige Überlegungen anzustellen und Unterlagen zu organisieren. Wir von Autohaus Auto-Gerb GmbH Wolfratshausen unterstützen Sie dabei gerne und geben Ihnen hier eine Checkliste mit den zehn wichtigsten Punkten an die Hand. So kann in der Zulassungsstelle nichts schiefgehen!

Anmeldung Ihres Neuwagens in München
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1. Zuständige Behörde

Zuständig für Sie ist ausschließlich die Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes. Die Anmeldung Ihres neuen Autos ist nur bei der korrekten Zulassungsstelle möglich.

2. Terminreservierung

Die Zulassung an sich ist schnell getan. Je nach Auslastung kann es jedoch in der Behörde zu Wartezeiten kommen. Eine Terminreservierung vorab ist daher ratsam. Dies kann in den meisten Zulassungsstellen, so auch in München, online erfolgen.

3. Wunschkennzeichen reservieren

Wenn Sie sich ein bestimmtes Kennzeichen wünschen, können Sie dieses vorab online reservieren. Ein Wunschkennzeichen kostet ca. zehn Euro und für die vorherige Reservierung können weitere Kosten anfallen.

4. Persönliches Erscheinen oder Vollmacht

Die Kfz-Anmeldung muss persönlich vor Ort in der Zulassungsstelle erfolgen. Sie können damit auch eine andere Person beauftragen. Denken Sie hier daran, dieser eine Vollmacht auszustellen und eine Kopie Ihres Personalausweises mitzugeben.

5. Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)

Um Ihr Auto zulassen zu können, müssen Sie eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Diese sogenannte EVB-Nummer (früher: Doppelkarte) erhalten Sie von Ihrem Versicherer, zum Beispiel telefonisch. Den vollständigen Versicherungsantrag können Sie später ausfüllen. Bitten Sie den Versicherer um eine vorläufige Deckungsbestätigung auch für den Vollkaskoschutz.

6. Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind bei der Zulassung vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (oder eine Kopie dessen, falls eine bevollmächtigte Person die Zulassung vornimmt)
  • Zweiter Teil der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer
  • COC-Papiere (Diese erhalten Sie von Ihrem Autohaus)

7. Kennzeichen besorgen

Meist befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle Prägestellen, bei denen Sie neue Kennzeichen erwerben können. Alternativ können Sie sich Ihr Kennzeichen bequem nach Hause liefern lassen, wenn Sie vorab ein Wunschkennzeichen reserviert haben.

8. Kosten der Zulassung

Die Kosten für die Neuzulassung eines Fahrzeugs sind deutschlandweit nicht einheitlich. In der Regel belaufen sich die Gebühren der Zulassungsstelle auf ca. 30 Euro, die sofort zu zahlen sind. Dazu kommen die Kosten für das Kennzeichen selbst und für die Wahl eines Wunschkennzeichens. Ein weiterer Kostenfaktor sind die Kfz-Steuern, die mit der Zulassung fällig werden.

9. Abmeldung des alten Fahrzeugs

Ihr altes Fahrzeug können Sie bereits vorher bei der Zulassungsstelle abmelden oder Sie erledigen dies gleichzeitig mit der Zulassung Ihres Neuwagens. Die Übernahme der Kennzeichen ist möglich. Denken Sie daran, Ihren Versicherer darüber zu informieren, was mit dem abgemeldeten Fahrzeug passiert.

10. Unterstützung von Ihrem Autohaus

Das Autohaus Auto-Gerb unterstützt Sie bei der Zulassung Ihres Neuwagens! Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Hand haben. Sprechen Sie unser Team einfach an.